Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Steuervermeidung

Das Bundeskabinett will aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen mit schärferen Regelungen bekämpfen. Es hat dafür den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) beschlossen. Die geplante Neuregelung schränke Gestaltungsinstrumente multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung spürbar ein und sorge für eine weitere Harmonisierung des Unternehmensteuerrechts der EU, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

EU-Standard weitgehend erreicht

"Es muss Schluss damit sein, dass sich große Konzerne um die Steuerpflicht herumdrücken. Jeder muss einen fairen Beitrag leisten", betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Die ATAD enthalte ein Paket von Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung, heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums. Deutschland erfülle in vielen Bereichen bereits heute weitgehend die von der Richtlinie vorgegebenen Standards und tue jetzt noch mehr.

Verhinderung hybrider Gestaltungen

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Diese verhinderten, dass Betriebsausgaben mehrfach berücksichtigt werden oder dass Betriebsausgaben berücksichtigt werden, obwohl die entsprechenden Einnahmen keiner Besteuerung unterliegen, erläutert das Bundesfinanzministerium. Damit würden die Art. 9 und 9b der ATAD umgesetzt.

Reform der Hinzurechnungsbesteuerung

Durch Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung werde die Bekämpfung niedrigbesteuerter Einkünfte grenzüberschreitend agierender Unternehmen zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet. Insbesondere werde das Beherrschungskriterium angepasst. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, werde künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung des Beherrschungskriteriums durchgeführt. Außerdem finde bei mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Verlustkonsolidierung auf Ebene der obersten ausländischen Gesellschaft mehr statt.

Reform der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung

Der Entwurf enthalte zudem Regelungen zur Anpassung der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsregelungen an Art. 5 der ATAD, der zum einen eine Besteuerung stiller Reserven im Fall des Wegzugs oder der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland anordnet und andererseits dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit der zeitlichen Streckung dieser Besteuerung über einen Zeitraum von fünf Jahren einräumt. Bei der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen nach § 6 Außensteuergesetz sehe der Gesetzentwurf Vereinheitlichungen bei den Stundungsregelungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung bei der sogenannten Rückkehrerregelung und zur Verhinderung von Steuergestaltungen bei substantiellen Gewinnausschüttungen vor.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2021.