Bundeskabinett beschließt Gesetz zur rechtssicheren Abschaffung der Störerhaftung von W-LAN-Betreibern

Das Bundeskabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" beschlossen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit schaffe die Regierung die Störerhaftung von W-LAN-Betreibern rechtssicher ab und mache den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland.

Störerhaftung soll rechtssicher abgeschafft werden

"Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf machen wir den Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland. Zudem wird die Störerhaftung rechtssicher abgeschafft. Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten. Sie setzen sich nicht dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Sie müssen ihr WLAN weder verschlüsseln, noch brauchen sie eine Vorschaltseite. Sie müssen auch die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen", sagte Zypries. Außerdem stelle der Gesetzentwurf klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen.

Abrufsperre für einzelne Internetseiten

Um das geistige Eigentum weiterhin angemessen zu schützen, sollen Rechteinhaber von WLAN-Betreibern die Sperrung einzelner konkret benannter Internetseiten verlangen können, über die ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Damit soll die Wiederholung der Rechtsverletzung verhindert werden. Voraussetzung sei allerdings, dass der Rechteinhaber im konkreten Fall nur so die Verletzung seines Rechts abstellen kann. Die Abrufsperre für einzelne Internetseiten müsse zudem zumutbar und verhältnismäßig sein. Vor- und außergerichtliche Kosten dürften dem WLAN-Betreiber auch dafür nicht in Rechnung gestellt werden. Die Sperrung einzelner Internetseiten könne ein WLAN-Betreiber in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse über die Einstellungen des WLAN-Routers durchführen.

WLAN-Betreiber können bislang als Störer haften

Bislang könnten Internetzugangsanbieter wie WLAN-Betreiber etwa dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Nutzer das Internet nutzen, um nicht lizensierte Inhalte ins Internet zu stellen. WLAN-Anbieter könnten bislang auch verpflichtet werden, alle im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch entstehenden Kosten tragen zu müssen, insbesondere die Abmahnkosten.

Redaktion beck-aktuell, 5. April 2017.

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