Bundeskabinett beschließt Ergänzungshaushalt zur Finanzierung des Klimaschutzpakets

Das Bundeskabinett hat zur Finanzierung des Klimaschutzpakets am 02.10.2019 einen Ergänzungshaushalt für 2020 und den Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Energie und Klimafonds" für 2020 beschlossen. Dies hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt. 

Investitionen in Höhe von 54 Milliarden Euro

Allein bis 2023 sollen 54 Milliarden Euro investiert werden in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten. Der Ergänzungshaushalt sieht im Energie- und Klimafonds (EKF) Ausgaben von rund 38,9 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2023 vor. Hinzu kommen würden neue klimafördernde Maßnahmen in den Einzelplänen, steuerliche Fördermaßnahmen sowie Entlastungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt rund 15,5 Milliarden Euro bis 2023.

Keine neuen Schulden

Nach Mitteilung des Ministeriums komme der Bundeshaushalt 2020 weiterhin ohne neue Schulden aus. Neben den bereits vorhandenen Einnahmen des EKF stünden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, der Kfz-Steuer, der CO2-Differenzierung der Lkw-Maut sowie der Luftverkehrsteuer zur Verfügung.

Sektor Gebäude

Für den Sektor Gebäude betrage das Programmvolumen 2020 rund 3 Milliarden Euro bzw. 14,3 Milliarden Euro bis 2023 – hinzu komme die zusätzlich geplante steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Im Verkehrssektor sehe der Ergänzungshaushalt für 2020 Fördermaßnahmen im Umfang von 2,3 Milliarden Euro vor. Bis 2023 sollen Projekte im Umfang von 16,6 Milliarden Euro im EKF und im Bundeshaushalt gefördert werden. Es gehe dabei insbesondere um massive Mittel für den Schienenverkehr.

Energie und Industrie

Für die Sektoren Energie und Industrie und die Strompreiskompensation stünden für das Jahr 2020 1,7 Milliarden und bis 2023 rund 8,9 Milliarden zur Verfügung. Im Sektor Land- und Forstwirtschaft seien im Klimaschutzprogramm Fördermaßnahmen von etwa 200 Millionen Euro in 2020 beziehungsweise 1,3 Milliarden Euro bis 2023 vorgesehen.

Sonstige Ausgaben

Hinzu kommen würden unter anderem sonstige Ausgaben – etwa für die bereits bestehende Nationale Klimaschutzinitiative und den internationalen Klimaschutz – von mehr als 1 Milliarde Euro in 2020 bzw. 3,6 Milliarden Euro bis 2023 und einnahmeseitige Fördermaßnahmen des Klimaschutzprogramms in 2020 von rund 400 Millionen Euro bzw. 3,6 Milliarden Euro bis 2023.

Entlastungsmaßnahmen

Die Entlastungsmaßnahmen, die mit der CO2-Bepreisung ab 2021 umzusetzen seien, würden ein Volumen von insgesamt rund 5,4 Milliarden Euro bis 2023 aufweisen. Bürger würden beim Strompreis entlastet, indem die EEG-Umlage schrittweise aus den Bepreisungseinnahmen gezahlt werde. Ab 2021 soll die Pendlerpauschale ab dem 21sten Kilometer auf 35 Cent angehoben werden. Wohngeldbezieher sollen zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten durch Erhöhung des Wohngeldes um 10% entlastet werden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2019.

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