Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes

Das Bundeskabinett hat am 01.02.2017 einen Entwurf zur Neustrukturierung des BKA-Gesetzes beschlossen. Dies teilte die Regierung mit. Damit will sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das das BKA-Gesetz im April 2016 (BeckRS 2016, 44821) teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte, sowie die europäische Richtlinie 2016/680/EU zum Datenschutz in Strafsachen umsetzen. Außerdem sieht der Entwurf eine Befugnisnorm für die "elektronische Fußfessel" für sogenannte Gefährder vor.

Übergreifendes Informationssystem beim BKA – Neue gemeinsame IT-Standards

Laut Entwurf soll die Zentralstellenfunktion des BKA modernisiert werden. Dazu soll eine moderne IT-Architektur für das BKA geschaffen werden. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei die Errichtung eines einheitlichen  Verbundsystems mit zentraler Datenhaltung im BKA. Statt verschiedener "Datentöpfe" soll es eine einheitliche IT-Landschaft geben. Das Gesetz verbessere die Datenqualität und etabliere neue gemeinsame IT-Standards.

Stärkung des Datenschutzes

Darüber hinaus werde auch der Datenschutz entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 20.04.2016 (BeckRS 2016, 44821) gestärkt. Der polizeiliche Informationsverbund werde ein modernes Zugriffsmanagement erhalten, das die Zweckbindung der Daten technisch umsetze. Der Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung sei das Leitbild für die neue Datenhaltung und -nutzung. Der Kernbereichsschutz werde ausgebaut und Rechtsanwälte würden stärker geschützt.

Anpassung der Regelungen zum Einsatz verdeckter Maßnahmen

Außerdem sieht der Entwurf eine Anpassung der Regelungen zur Erhebung von Daten, die durch den Einsatz verdeckter Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus erlangt wurden, an die BVerfG-Vorgaben (BeckRS 2016, 44821) vor. Dazu gehören laut Regierung unter anderem Änderungen der Voraussetzungen zur Anordnungsbefugnis, zum Schutz des Kernbereichs  privater Lebensgestaltung, zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern und zur Aufsichtskontrolle durch eine unabhängige Stelle.

"Elektronische Fußfessel" für Gefährder

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Befugnisnorm für die "elektronische Fußfessel" für sogenannte Gefährder. Damit werde umgesetzt, worauf sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 10.01.2017 verständigt hatten.

Umsetzung des BVerfG-Urteils vom 20.04.2016 und der Richtlinie 2016/68/EU

Anlass für den Gesetzentwurf ist das BVerfG-Urteil vom 20.04.2016 (BeckRS 2016, 44821). Darin wurden Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil macht eine Neuregelung bis Juni 2018 erforderlich. Zudem dient der Entwurf der Umsetzung der Richtlinie 2016/680/EU vom 27.04.2016. Sie dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017.