Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Zensus-Gesetzes

Die Bundesregierung hat die Weichen für die Durchführung der Volkszählung 2021 gestellt und das Zensus-Gesetz beschlossen. Deutschland sei durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Zählung durchzuführen, erläutert die Regierung in ihrer Mitteilung vom 27.02.2019. Erfasst werden sollen neben den Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.

Zensus soll wichtige Basisdaten liefern

Die beim Zensus 2021 zu ermittelnde amtliche Einwohnerzahl Deutschlands sei von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft, betont die Bundesregierung. Aber auch für Wissenschaft, Markt- und Meinungsforschung und für die amtliche Statistik selbst liefere der Zensus neue, wichtige Basisdaten. Die amtliche Zahl der Einwohner sei darüber hinaus maßgeblich für eine Reihe von Verwaltungsverfahren, unter anderem den Länderfinanzausgleich, die Wahlkreiseinteilung sowie die Besoldung von Bürgermeistern und Landräten.

Vorgaben des BVerfG berücksichtigt

Der Gesetzentwurf knüpfe an das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 an. Dabei wurden nach Mitteilung der Bundesregierung die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen der statistischen Ämter des Bundes und der Länder geregelt und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung zum Zensus 2011 berücksichtigt.

Durchführung gemeinschaftliche Aufgabe des Bundes und der Länder

Die Durchführung des Zensus 2021 ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Leitgedanke sei ein angemessener Ausgleich zwischen einer möglichst präzisen Ermittlung der zu erhebenden Daten einerseits sowie einer grundrechtsschonenden und wirtschaftlichen Methode und Konzeption andererseits, erläutert die Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2019.

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