Keine Kostenheranziehung in Kinder- und Jugendhilfe mehr
Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten. Kinder, die in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie leben, und alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer Wohneinrichtung betreut werden, sollen an den Kosten nicht mehr beteiligt werden.
Motivation zu Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
Bisher mussten sie bis zu 25% ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Im vergangenen Jahr war die Kostenheranziehung bereits von maximal 75% auf höchstens 25% abgesenkt worden. Die komplette Abschaffung soll nach Angaben des Ministeriums betroffene junge Menschen und Eltern stärker motivieren, Ausbildungen zu beginnen oder eine Arbeit anzunehmen. Bundestag und Bundesrat müssen sich mit dem Gesetz noch befassen. Das Gesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.