Bundeskabinett beschließt Entlastung von Betriebsrenten

Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, sollen ab 2020 um 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet werden. Das Bundeskabinett beschloss am 18.11.2019 den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge". Das Gesetz soll zum 01.01.2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss ihm nicht zustimmen.

Freibetrag in gesetzlicher Krankenversicherung geplant

Nach dem Gesetzentwurf soll ab 01.01.2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Erst höhere Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Rund 60% der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie werden laut Bundesgesundheitsministerium – verglichen mit heute – höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Auch die weiteren 40% würden spürbar entlastet. Bislang gebe es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekommt, müsse auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.

Auch bereits Rente Beziehende sollen entlastet werden

Von dem Freibetrag sollen auch Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und verändert sich jährlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.

Mindereinnahmen werden aus Gesundheitsfonds finanziert

Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2020 in vollem Umfang aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Um die Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro auch in den Folgejahren stufenweise zu kompensieren, werden in den Jahren 2021 bis 2023 abnehmende Beträge aus der Liquiditätsreserve entnommen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro, in 2022 600 Millionen Euro und in 2023 300 Millionen Euro entnommen. Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquiditätsreserve ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Erst ab dem Jahr 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe tragen.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2019.