Bundeskabinett beschließt Einmalzahlung für Gaskunden

Das Bundeskabinett hat heute die Einmalzahlung für Gaskunden beschlossen. Konkret soll im Zuge der "Soforthilfe" im Dezember für Verbraucher die Pflicht entfallen, die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Die Bundesregierung rechnet einem Papier zufolge für die Soforthilfe mit Kosten von voraussichtlich neun Milliarden Euro. Auf eine Besteuerung sei verzichtet worden, unter anderem wegen des Bürokratieaufwands.

Mieter werden bei Betriebskostenabrechnung entlastet

Für Mietverhältnisse ist Folgendes geplant: Die Entlastung des Vermieters soll nach dem Papier an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbetrages befreit werden. Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass bereits an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. "Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit."

Sondersitzung für Bundesrat

Der entsprechende Gesetzentwurf zur "Soforthilfe" geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll laut Papier am 10. und 11.11. zustimmen, der Bundesrat am 11.11. – dafür sei eine Sondersitzung notwendig. Bis Anfang November sollen Verfahren und Regelungen für die Bestimmung der zu erstattenden Abschlagshöhe klar sein. Bis Mitte November sollen die Versorger die zu erstattende Abschlagssumme ermitteln. Bis zum 21.11. sollen auf den Internetseiten der Erdgaslieferanten die Details der Dezember-Soforthilfe bekannt sein. Zum 01.12. sollen die Versorger vom Staat die Erstattung der Abschläge bekommen.

Überbrückung bis zur Einführung der Gaspreisbremse

Die Soforthilfe soll als Überbrückung dienen bis zur Einführung der Gaspreisbremse für Haushalte im März 2023. Die Bundesregierung strebt dazu aber eine rückwirkende Entlastung zum 01.02. an, wie es in einem Papier der Bundesregierung heißt. Was genau das bedeutet, ist offen. Die Versorger hatten deutlich gemacht, eine Gaspreisbremse sei vor März nicht zu schaffen.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2022 (dpa).