Bislang Psychologie- oder Medizinstudium erforderlich
Aktuell wird in Deutschland zwischen Psychologischen Psychotherapeuten und Ärztlichen Psychotherapeuten unterschieden. Erstere haben ein Psychologiestudium und eine mindestens dreijährige Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert. Ärztliche Psychotherapeuten hingegen haben nach einem Medizinstudium ihre Approbation erhalten und einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erworben oder eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten durchlaufen.
Fachausbildung nach Studium soll entfallen
Bisher müssen Psychologische Psychotherapeuten ein Vollstudium der Psychologie absolvieren; angehende Kinder- und Jugendpsychotherapeuten können auch Pädagogik studieren. An das Studium schließt sich jeweils eine Fachausbildung an. Die Kosten dafür müssen die angehenden Psychotherapeuten in der Regel selbst zahlen. Mit dem neuen Studiengang soll damit nach den Plänen der Bundesregierung Schluss sein.
Vergütete Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen
An das Studium soll sich nach dem Gesetzentwurf eine – nach jeweiligem Landesrecht organisierte – Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen anschließen. Um eine vergleichbare Qualität der Ausbildung sicherzustellen, werde die Bundespsychotherapeutenkammer voraussichtlich eine Musterweiterbildungsordnung entwickeln. Die "Psychotherapeuten in Weiterbildung" sollen eine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten.
Zulassung soll nach Abschluss der Ausbildung beantragt werden können
Das Psychologiestudium werde nach der geplanten Neuregelung keine Voraussetzung mehr für den Zugang zum Beruf sein. Deshalb werde es eine einheitliche Berufsbezeichnung "Psychotherapeut/in" geben. Ärzte, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen, könnten ergänzend "ärztlich" in ihre Berufsbezeichnung aufnehmen. Mit Abschluss der Weiterbildung könnten Psychotherapeuten sich ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenkassen bewerben, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.