Bundeskabinett beschließt Durchführung der Konfliktminerale-Verordnung

Die Bundesregierung hat am 06.11.2019 den Entwurf des Gesetzes zur Durchführung der sogenannten Konfliktminerale-Verordnung beschlossen. Ziel der Verordnung ist es, die Finanzierung bewaffneter Auseinandersetzungen durch Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold (bezeichnet als 3TG) einzudämmen. Die Verordnung gebe dazu zahlreiche Sorgfaltspflichten vor, die Importeure von 3TG ab dem 01.01.2021 verbindlich einhalten müssen, teilte die Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums dazu mit.

Umfassende Befugnisse für die BGR

Bei der sogenannten Konfliktminerale-Verordnung handelt es sich um die Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen, die 3TG aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die Europäische Union einführen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte anlässlich der Kabinettsbefassung, gerade im Kontext der Rohstoffbeschaffung müssten die Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten einhalten. Die Verordnung zeige, "wir meinen es ernst mit den Sorgfaltspflichten“, betonte Altmaier und erklärte weiter: "Mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben wir eine kompetente Behörde mit der Überwachung der betroffenen Unternehmen beauftragt“. Sie erhalte umfassende Befugnisse, um etwaige Verstöße gegen die Verordnung zu beseitigen bzw. zukünftige zu verhindern.

Zahlreiche Unternehmerpflichten in Verordnung aufgenommen

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf gewährleistet laut Ministerium, dass die Konfliktminerale-Verordnung der EU in Deutschland wirksam angewendet wird. Zum Beispiel müssen die Unternehmen zukünftig eine Lieferkettenpolitik festlegen und Risikomanagementsysteme einführen. Des Weiteren müssen die Unternehmen jährlich öffentlich und umfassend, auch im Internet, über ihre Strategien zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten und ihre Verfahren im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Beschaffung berichten. Über die Informations- und Offenlegungspflichten der Unternehmen hinaus sieht die Bundesregierung einen jährlichen Rechenschaftsbericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vor. Auf seiner Grundlage soll ein Fachgespräch zwischen der BGR, der interessierten Öffentlichkeit und den betroffenen Bundesressorts stattfinden, das für zusätzliche Transparenz sorgt und den Dialog aller beteiligten Stakeholder eröffnet.

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2019.