Vorteile für Hybrid- und Elektrofahrzeuge geplant
Definiert werde in dem Gesetz, was unter dem Begriff "Carsharing-Fahrzeug" zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden werde die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien. Carsharing-Anbietern mit festen Stationen werde im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Bei der Auswahl dürften Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.