Bundeskabinett beschließt Carsharing-Gesetz

Die Bundesregierung will mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken das sogenannte Carsharing fördern. Wie sie am 21.12.2016 mitteilte, hat das Kabinett dazu einen Gesetzentwurf beschlossen. Die geplante Neuregelung betreffe auch verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben. Beim Carsharing nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Fahrzeug, entweder privat organisiert oder über einen Anbieter. Carsharing könne unter anderem einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, so die Bundesregierung. Das neue Gesetz soll zum 01.09.2017 in Kraft treten.

Vorteile für Hybrid- und Elektrofahrzeuge geplant

Definiert werde in dem Gesetz, was unter dem Begriff "Carsharing-Fahrzeug" zu verstehen ist und wie diese Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Den örtlichen Straßenverkehrsbehörden werde die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen und diese von Parkgebühren zu befreien. Carsharing-Anbietern mit festen Stationen werde im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens gestattet, Stellplätze an ausgewählten Standorten in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Bei der Auswahl dürften Aspekte wie die Vernetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr und der Klimaschutz berücksichtigt werden. Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen oder Hybridantrieben könnten so bevorzugt zum Zuge kommen.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.

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