Bislang erhalten die Freiwilligen für ihr Engagement ein individuell mit den Einsatzstellen vereinbartes Taschengeld mit einer dynamischen Obergrenze, deren Berechnungsgrundlage seit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) nicht angepasst wurde. Das neue Gesetz sieht diese Anpassung nun vor. Konkret soll die Obergrenze - auf Basis der für 2023 geltenden Werte - von 438 Euro monatlich auf 584 Euro monatlich, also um 146 Euro, steigen. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Taschengeld erhalten als bisher.
Zudem sollen Freiwillige unter 27 Jahren - sei es beim BFD oder im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) - künftig die Möglichkeit haben, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne dass sie dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen müssen, wie es bislang erforderlich ist. Damit werden die Rahmenbedingungen an diejenigen für lebensältere Freiwillige angepasst. Weiterhin gilt, dass sich der Dienst auf mehr als 20 Stunden die Woche belaufen muss und alle Beteiligten, das betrifft insbesondere die Einsatzstellen, mit der Teilzeit einverstanden sein müssen. Die Bundesregierung will damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeit-Regelungen unterstützen.