Schulgeld soll entfallen
Die Verordnung solle den Pflegeberuf attraktiver machen, so Spahn. Dazu gehöre neben einer Ausbildungsvergütung selbstverständlich auch die Abschaffung des Schulgeldes, welches in einem Mangelberuf nichts zu suchen habe.
Giffey peilt schon nächstes Ziel an: Bessere Arbeitsbedingungen
Alle Azubis bekämen erstmals die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erwerben, der automatisch europaweit anerkannt sein werde und der ihnen neue Karriereperspektiven eröffne, ergänz Giffey. Sie will sich neben der Ausbildungsreform aber auch für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege stark machen. "Das werde ich als nächstes gemeinsam mit Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege in Angriff nehmen“, sagte die Ministerin.
Pflegeberufegesetz Grundlage für Reform
Grundlage der Reform der Pflegeberufe ist das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Pflegeberufegesetz, das die Pflegeausbildungen umfassend modernisiert. Laut Gesundheitsministerium werden Pflegefachkräfte damit besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und es werden ihnen neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Details
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung setzt die Vorgaben des Gesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zu der Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für die neue hochschulische Pflegeausbildung. Die Verordnung konkretisiert die Aufgaben einer Fachkommission, die die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne entwickelt. Diese Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der beruflichen Pflegeausbildungen werden den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung zur Erstellung von schulinternen Curricula und Ausbildungsplänen dienen.
Nun Bundestag und Bundesrat am Zug
Die Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat.