Unterstützung seit über 15 Jahren
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte, dass der Nationale Normenkontrollrat nun direkt im Zentrum der Rechtsetzung der Bundesregierung, im Bundesministerium der Justiz, angesiedelt sei. "Wir wollen in der Bundesregierung Recht schaffen, das uns als Land und Gesellschaft voranbringt, und nicht durch Gesetze und Verordnungen immer neue bürokratische Hürden aufbauen", betonte er. Der finanzielle und zeitliche Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und auch für die Verwaltung selbst müsse so gering wie möglich ausfallen. Dabei unterstütze der Nationale Normenkontrollrat die Bundesregierung nun seit über 15 Jahren mit seiner hervorragenden fachlichen Expertise, betonte der Bundesjustizminister.
Bessere Rechtsetzung im Fokus
Grundlage der Arbeit des Nationale Normenkontrollrats ist das am 18.08.2006 in Kraft getretene Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (NKRG). Seit der Änderung des NKRG vom März 2011 prüft der Nationale Normenkontrollrat insbesondere auch die Darstellung der Ressorts zum Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Darüber hinaus berät er die Bundesregierung bei der Fortentwicklung der Methoden der besseren Rechtsetzung, beispielsweise hinsichtlich der Evaluation von Regelungsvorhaben. Der Nationale Normenkontrollrat ist mit Persönlichkeiten aus jeweils unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Lebensbereichen besetzt. Er hat eine eigene Geschäftsordnung, in der die Arbeitsverfahren geregelt sind.
Bundesrat am Zug
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates wird nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.