Mehr Sensibilität der Strafverfolger gefordert
Vorgesehen in solchen Fällen sind demnach Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Bislang ist lediglich das Zerstören öffentlich gezeigter Fahnen, wie sie etwa vor Botschaften hängen, strafbar. Lambrecht forderte außerdem mehr Sensibilität der Strafverfolger für Taten, die womöglich einen antisemitischem Hintergrund haben. "Oft werden Verfahren eingestellt, weil die Hintergründe von Taten nicht erkannt werden. Wenn arabische Jugendliche auf jüdische Jugendliche losgehen, wird das oft abgetan als Rangelei zwischen Jugendlichen. Dass dahinter auch antisemitische Motive stehen könnten, wird dabei gar nicht erfasst", kritisiert die Ministerin.
Bayern als Vorreiter
Lambrecht begrüßt, dass die Staatsanwaltschaften in Bayern angekündigt hätten, künftig bei jedem Verdacht auf einen antisemitischen Hintergrund zu ermitteln und keine Verfahren in solchen Fällen mehr einzustellen. "Das Beispiel sollte Schule machen. Es wäre ein starkes Signal des Rechtsstaats, wenn alle Staatsanwaltschaften bundesweit jede antisemitische Tat verfolgen", sagte Lambrecht. "Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht."