Die Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für den Rest der Legislaturperiode skizzierte die neue Bundesministerin Christine Lambrecht (SPD) bei ihrem ersten Auftritt vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25.09.2019. Anschließend beantwortete sie Fragen der Abgeordneten.
Pakt für den Rechtsstaat wird weiterverfolgt
Bei ihrer Amtsübernahme sei sehr viel vorbereitet gewesen, was jetzt umgesetzt werde, sagte Lambrecht. Dabei sei der Einzelplan 07 des Bundeshaushalts 2020 die Grundlage. Die Ministerin ging auf die vor wenigen Tagen gestartete Kampagne "Wir sind Rechtsstaat" ein, die zu einer Diskussion mit den Bürgern anregen und für diese erfahrbar machen solle, was der Rechtsstaat bedeutet. Auch der "Pakt für den Rechtsstaat“ werde weiter umgesetzt, sagte Lambrecht mit Verweis auf den Personalzuwuchs bei Richtern und Staatsanwälten.
Prioritäten der Ministerin
Ganz oben auf der Liste der Vorhaben der nächsten Zeit stehen der Ministerin zufolge das Unternehmenssanktionsrecht, die Schließung von Lücken im Strafrecht, die Reform der Strafprozessordnung und die Überprüfung der Wirksamkeit des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Bisher auf den Weg gebracht worden seien unter anderem Regelungen zum Mieter- und Verbraucherschutz.
Redaktion beck-aktuell, 26. September 2019.
Zum Thema im Internet
Die erwähnten Bundesdrucksachen
BT-Drs. 19/11800 und
BT-Drs. 19/8581 sowie mehr zu den
Ausschussbeschlüssen finden Sie auf der Internetseite des Bundestages hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Rebehn, Rechtsschutzpaket, zweiter Anlauf, DRiZ 2018, 370
Voßkuhle, Rechtsstaat und Demokratie, NJW 2018, 3154
Guggenberger, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Anwendung, NJW 2017, 2577
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