Lambrecht: Verknüpfung von Wahlalter und Strafmündigkeit "schräg"
Die Union führt gegen eine Absenkung des Wahlalters ins Feld, dann müsse auch die volle Strafmündigkeit auf 16 Jahre herabgesetzt werden. Lambrecht tritt dem entgegen – eine Verknüpfung von Wahlalter und Strafmündigkeit mache keinen Sinn und sei schräg, sagte sie gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Denn bereits mit 14 Jahren sei man strafmündig, bis zum Alter von 21 Jahren sehe das Jugendstrafrecht eine besondere Behandlung vor: "Oder sollten wir die Bürger erst ab 21 Jahren politisch mitbestimmen lassen?" Ähnlicher Ansicht ist laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" Hermann Heußner, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Osnabrück. Dieser habe auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht Vollbetreuter verwiesen. Vor diesem Hintergrund sei es diskriminierend, Millionen Minderjährigen das Wahlrecht vorenthalten, weil es einige wenige gibt, die noch nicht reif genug sind.