Bundesjustizministerin Barley schwächt Entwurf zu neuer Mietpreisbremse ab – Mieterbund enttäuscht

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) schwächt die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse ab. Zwar sollen Vermieter wie schon geplant künftig statt 11% nur noch 8% der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen – die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10.07.2018 datierten Gesetzentwurf hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Mieterbund zeigte sich enttäuscht: Die Mietrechtsreform entpuppe sich als Papiertiger.

Barley reagierte mit Einschränkung auf Kritik der Union

Im Anfang Juni 2018 von Barley präsentierten Entwurf sollten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren. Die Union kritisierte, dass Barley die sogenannte Modernisierungsumlage deutschlandweit senken wollte und nicht nur in Mietpreisbremsen-Gebieten. Künftig würde die begrenzte Umlage nur noch für Gebiete greifen, "in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist". Für die entsprechende Einstufung sind die Landesregierungen zuständig. Allerdings soll, wie auch bisher schon geplant, die Miete nach einer Modernisierung um maximal drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen.

Schadensersatz bei "Herausmodernisierungen"

Der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse sieht auch eine Auskunftspflicht für Vermieter vor, die 10% oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Wer eine solche Modernisierung ankündigt oder vornimmt, müsste mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.

GdW erfreut über Anpassungen bei Modernisierungsumlage

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW reagierte erfreut auf die Änderung bei der Modernisierungsumlage. Präsident Axel Gedaschko erwartete aber "letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt". Vielmehr müsse die Politik bessere Bedingungen für den Neubau schaffen.

Mieterbund enttäuscht über Reform

Der Deutsche Mieterbund (DMB) zeigte sich enttäuscht: Die geplante Reform zur Mietpreisbremse und zu Modernisierungsmieterhöhungen sei nicht mehr als ein Papiertiger, erklärte DMB-Bundesdirektor Lukas Siebenkotten. Mit dem jetzt vorgestellten Referentenentwurf schwäche die Bundesjustizministerin sogar noch ihre eigenen Vorschläge von Juni 2018 ab.

Auskunftspflicht des Vermieters nicht ausreichend für wirkungsvolle Mietpreisdeckelung

Von dem Grundsatz der Mietpreisbremse gebe es zahlreiche Ausnahmen, kritisiert der DMB. So könne der Vermieter unter anderem eine noch höhere Miete fordern, wenn er schon in dem bisherigen Mietverhältnis (Vormiete) eine entsprechend hohe Miete erhalten hat. "Von einer Verschärfung der Mietpreisbremse kann hier keine Rede sein“, sagte Siebenkotten. Alle Ausnahmevorschriften blieben bestehen, eine Sanktionsmöglichkeit für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten, gebe es nach wie vor nicht, inhaltlich ändere sich nichts. Die Auskunftspflicht des Vermieters über die Vormiete schaffe zwar ein kleines Stück mehr Transparenz, mache die bisher unzureichenden gesetzlichen Vorschriften zur Mietpreisbremse aber nicht besser oder wirkungsvoller.

Mieterbund fordert Reduzierung der Modernisierungsumlage auf 4%

Zur Reduzierung der Modernisierungsumlage sagte Siebenkotten, das sei "allenfalls eine homöopathische Verbesserung, aber keine wirksame Einschränkung der Mieterhöhungsspielräume nach Modernisierungsmaßnahmen". Er fordert eine Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4% und eine absolute Obergrenze bei Modernisierungsmieterhöhungen von 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Absicht des "Herausmodernisierens" schwer nachweisbar

Die neuen Regelungen zum "Herausmodernisieren" hält Siebenkotten für gut gemeint; sie würden "aber sicherlich nur in Einzelfällen" zur Anwendung kommen können, da die Absicht des Herausmodernisierens nur schwer nachweisbar sein dürfte. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes besteht bei dem Referentenentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz erheblicher Nachbesserungsbedarf. In der jetzigen Form leiste das Gesetz keinen wirkungsvollen Beitrag, die drastischen Mietpreissteigerungen einzudämmen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2018.

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