Automatisierter Datenaustausch zwischen den Standesämtern
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass künftig viele Anzeigen auch digital erfolgen können. Der Gang zum Standesamt kann dann entfallen. So können zum Beispiel Geburtsanzeigen künftig statt durch persönliches Vorsprechen auf dem Amt auch digital übermittelt werden. Gleichzeitig wird ein automatisierter Datenaustausch zwischen den Standesämtern ermöglicht. Wo dem Standesamt bislang Nachweise in Form von Urkunden eines anderen Standesamts vorgelegt werden müssen, kann es künftig die erforderlichen Angaben dort selbst abrufen.
Nutzerkonto gewährt sichere Übermittlung der Daten
Da es sich hier immer um sensible persönliche Angaben handelt, seien sichere Übertragungswege und der Schutz der Persönlichkeitsrechte unabdingbar, unterstreicht das Bundesinnenministerium. Hierfür biete das mit dem Onlinezugangsgesetz eingeführte Nutzerkonto den Bürgerinnen und Bürgern ein optimales Instrument. Mit dem Nutzerkonto könnten sie den Standesämtern sicher und zuverlässig Anzeigen und Nachweise digital übermitteln. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 viele ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.