Standesämter werden ab 2023 digitaler

Die Bundesregierung treibt die weitere Digitalisierung in den Standesämtern voran. Sie hat einen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der die Fortentwicklung im Personenstandsrecht, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben zur Digitalisierung nach dem Onlinezugangsgesetz, umsetzt. Danach sind ab dem 01.01.2023 bestimmte Verwaltungsleistungen im Personenstandsrecht auch digital anzubieten.

Automatisierter Datenaustausch zwischen den Standesämtern

Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass künftig viele Anzeigen auch digital erfolgen können. Der Gang zum Standesamt kann dann entfallen. So können zum Beispiel Geburtsanzeigen künftig statt durch persönliches Vorsprechen auf dem Amt auch digital übermittelt werden. Gleichzeitig wird ein automatisierter Datenaustausch zwischen den Standesämtern ermöglicht. Wo dem Standesamt bislang Nachweise in Form von Urkunden eines anderen Standesamts vorgelegt werden müssen, kann es künftig die erforderlichen Angaben dort selbst abrufen.

Nutzerkonto gewährt sichere Übermittlung der Daten

Da es sich hier immer um sensible persönliche Angaben handelt, seien sichere Übertragungswege und der Schutz der Persönlichkeitsrechte unabdingbar, unterstreicht das Bundesinnenministerium. Hierfür biete das mit dem Onlinezugangsgesetz eingeführte Nutzerkonto den Bürgerinnen und Bürgern ein optimales Instrument. Mit dem Nutzerkonto könnten sie den Standesämtern sicher und zuverlässig Anzeigen und Nachweise digital übermitteln. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 viele ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Redaktion beck-aktuell, Britta Weichlein, beck-aktuell-Redaktion, 27. Mai 2022.