Bundeshaushalt 2022 sieht weniger Ausgaben des Bundesjustizministeriums vor

Für den Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 (BT-Drs. 20/1000, Einzelplan 07) Ausgaben in Höhe von rund 935 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 22,5 Millionen Euro weniger als das Soll für 2021. Ein Grund dafür ist der Neuzuschnitt der Ministerien. Im Zuge der Regierungsbildung wanderte die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz zum Bundesumweltministerium.

Personalausgaben größter Ausgabeposten 

Im kleinsten Einzelplan aller Ministerien stellen die Personalausgaben mit summiert rund 597 Millionen Euro den größten Ausgabeposten dar. Die höchsten Gesamtausgaben fallen für das Deutsche Patent- und Markenamt (245,2 Millionen Euro) an. Neben dem Patent- und Markenamt fallen das Bundesamt für Justiz und diverse Bundesgerichte in den Geschäftsbereich des Ministeriums. Im Geschäftsbereich des Justizministeriums sind insgesamt Einnahmen in Höhe von 644,8 Millionen Euro ausgewiesen, die zu großen Teilen auf das Bundesamt für Justiz sowie das Deutsche Patent- und Markenamt entfallen. Die Einnahmen sollen um 20 Millionen Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Unter den "Sonstigen Bewilligungen" sind mehr Mittel für die Stiftung Forum Recht eingeplant. Die Zuführung soll von 2,5 auf rund 3,5 Millionen Euro steigen. Für die "Beratungshilfe für den Aufbau von Demokratie und Marktwirtschaft" sind rund 7,2 statt rund 6,7 Millionen Euro geplant.

Mehr Geld für das Ministerium, weniger für den BGH

Der Etat des Ministeriums selbst soll von 114,9 auf 127,5 Millionen Euro wachsen. Die Mehrausgaben sind vor allem für Personalausgaben geplant, die von 63,6 auf 73,4 Millionen Euro steigen sollen. Der Etat des Bundesgerichtshofes soll dagegen geringfügig von 53,6 auf 52,6 Millionen Euro sinken. Die Personalausgaben machen mit 41,2 Millionen Euro (Soll 2021: 42 Millionen Euro) den größten Ausgabeposten des obersten Gerichtshofes des Bundes für Zivil- und Strafsachen aus. Auch der Etat des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof soll mit Ausgaben in Höhe von 64,6 Millionen Euro etwa 2,3 Millionen Euro niedriger ausfallen als im Soll für 2021.

Nur BPatG und DPMA erhalten höheres Budget

Der Ausgabeansatz des Bundesverwaltungsgerichts soll um 8,8 Millionen Euro auf 24,6 Millionen Euro sinken. Grund dafür sind geringere Ausgaben für Personal in Höhe von 15,2 Millionen Euro (Soll 2021: 18,5 Millionen Euro) und für Investitionen. 2021 waren für den "Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik" überdurchschnittliche hohe Investitionsausgaben veranschlagt worden. Im Etat des Bundesfinanzhofes sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 20,5 Millionen Euro und damit 3,3 Millionen Euro weniger als im Vorjahr vorgesehen. Mit 14,2 Millionen Euro (Soll 2021: 16,4 Millionen Euro) stellen die Personalausgaben den größten Ausgabeposten dar. Der Ansatz des Bundespatentgerichts soll dagegen von 16,7 auf 17,4 Millionen Euro steigen. Auch in diesem Etat sind die Personalausgaben mit rund 15 Millionen Euro (Soll 2021: 15,4 Millionen Euro) der größte Ausgabeposten. Beim Bundesamt für Justiz sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 99,1 Millionen Euro veranschlagt. Das sind rund zwei Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Das Bundesamt soll laut Entwurf in diesem Jahr Einnahmen in Höhe von 137 Millionen Euro erzielen, weit überwiegend durch Gebühren und sonstige Entgelte. Das Deutsche Patent- und Markenamt soll in diesem Jahr mit 245,2 Millionen Euro rund 11,1 Millionen Euro mehr ausgeben können als im Vorjahressoll. Die Personalausgaben sollen rund 170 Millionen Euro betragen. Als Einnahmen werden in diesem Jahr 455,4 Millionen Euro ausgewiesen, die fast vollständig auf "Gebühren für gewerbliche Schutzrechte" entfallen sollen.

Redaktion beck-aktuell, 28. März 2022.