Bundeshaushalt 2018: Härteleistungen für Hinterbliebene terroristischer Anschläge und extremistischer Übergriffe verdreifacht

Hinterbliebene terroristischer Gewalttaten und extremistischer Übergriffen erhalten rückwirkend höhere Härteleistungen. Der Bundeshaushalt 2018, den der Bundestag am 05.07.2018 verabschiedet hat, sieht Mittel für eine rückwirkende Verdreifachung der Härteleistungen vor, wie das Bundesjustizministerium am 06.07.2018 mitgeteilt hat. 

Entschädigungen rückwirkend verdreifacht

Wie das Ministerium informiert, erhielten Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern eines durch einen Terroranschlag oder durch einen extremistischen Übergriff Getöteten nun 30.000 Euro statt bislang 10.000 Euro als Härteleistung. Geschwister erhielten jeweils 15.000 Euro statt bisher 5.000 Euro. Die rückwirkende Erhöhung der Härteleistungen komme Hinterbliebenen der Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe seit dem Jahr 2001, also etwa auch den Hinterbliebenen der NSU-Morde, zugute.

Weitere Härteleistungen für die Zukunft erhöht

Für die Zukunft seien weitere Härteleistungen deutlich erhöht worden: So steige die einmalige Pauschale zur Abmilderung eines Unterhaltsschadens auf 25.000 Euro für hinterbliebene (Ehe-)Partner (statt bislang 10.000 Euro) und auf 25.000 bis 45.000 Euro für hinterbliebene Kinder (statt bislang 10.000 bis 16.000 Euro). Die Pauschale zur Abmilderung beruflicher Nachteile bei nachgewiesener dauernder Erwerbsunfähigkeit werde auf 20.000 Euro (statt bislang 7.500 Euro) erhöht. Bei mittlerer und längerer Dauer der Erwerbsunfähigkeit werde die Pauschale proportional angepasst. Auch eine Reisekostenbeihilfe in Höhe von 1.000 Euro für Angehörige sei nun vorgesehen.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juli 2018.

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