Gesetzentwurf: Bundesgesundheitsminister will Masern-Impfpflicht einführen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Masern-Impflicht für Kita- und Schulkinder vorgelegt. Verstöße gegen die geplante Impfpflicht sollen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro sanktioniert werden. Außerdem sollen nicht geimpfte Kinder vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden können.

Impfpflicht bei Eintritt in Kindergarten oder Schule

Laut Mitteilung des Ministeriums vom 05.05.2019 sieht der Referentenentwurf vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gelte für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt zu den Kindern haben: Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal.

Nachweis grundsätzlich durch Impfausweis

Der Nachweis solle durch den Impfausweis erbracht werden. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule betreut werden, sollen den Nachweis bis zum 31.07.2020 erbringen müssen. Sei die Krankheit schon einmal durchlitten worden, solle der Nachweis durch ein ärztliches Attest erbracht werden können.

Eltern droht bei Zuwiderhandlung Bußgeld

Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, begehen dem Entwurf zufolge künftig eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nicht geimpfte Kinder sollen vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden können. Das Bußgeld solle auch gegen Kindergärten und Kindertagesstätten verhängt werden können, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Einführung digitalen Impfausweises geplant

Um die Impfpflicht lückenlos umzusetzen, sieht der Entwurf vor, dass künftig alle Ärzte außer Zahnärzte Schutzimpfungen durchführen dürfen. Die Dokumentation von Schutzimpfungen solle künftig auch digital möglich sein. Mittels eines digitalen Impfausweises könne der Patient automatisiert an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen erinnert werden, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.

Bessere Aufklärung als flankierende Maßnahme

Die neuen Regelungen sollen durch eine verstärkte Aufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung begleitet werden. Dafür würden Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt.

Masern keine harmlose Kinderkrankheit

Das Gesundheitsministerium betont, dass eine Masern-Infektion keine harmlose Kinder-Krankheit sei. Masern brächten häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich, die im schlimmsten Fall auch tödlich enden könnten. Die Impflücken bei Masern in Deutschland seien zu groß. Auf Bundesebene werde die gewünschte Impfquote von 95% nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote könne aber die Herdenimmunität erreicht werden. 

Redaktion beck-aktuell, 6. Mai 2019.

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