Bundesgesundheitsministerium plant zeitnahe Reform des Morbi-RSA

Das Bundesgesundheitsministerium will zeitnah ein Konzept zur Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) vorlegen. Aktuell erarbeite der Wissenschaftliche Beirat ein Sondergutachten zur regionalen Verteilungswirkung des RSA. Die Ergebnisse sollen im zweiten Quartal 2018 vorliegen. Anschließend werde ein Gesamtkonzept zur Reform des Morbi-RSA erstellt.

Auswertung von Sondergutachten

Dies ergibt sich aus einer Antwort (19/1805) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1552) der Fraktion Die Linke. Bereits im Dezember 2016 habe das Ministerium den Beirat mit einem Sondergutachten zu den Wirkungen des Morbi-RSA und den Auswirkungen verschiedener Reformvorschläge beauftragt. Dieses Sondergutachten liege seit Ende November 2017 vor und werde derzeit ausgewertet. Vor allem Maßnahmen zur Stärkung der Manipulationsresistenz würden geprüft.

Bundesregierung lobt aktuelles RSA-Verfahren

Das aktuelle RSA-Verfahren ist nach Darstellung der Bundesregierung eines der zielgenauesten seit Einführung eines Ausgleichssystems in Deutschland und überzeuge auch im internationalen Vergleich. So habe sich mit dem RSA die Spreizung der Beitragssätze der Krankenkassen deutlich verringert.

Weiterentwicklung als Schutz vor Manipulationen

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, den RSA weiterzuentwickeln, um ihn vor Manipulation zu schützen. Ferner sei die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer regelmäßigen gutachterlichen Überprüfung vereinbart, um kontinuierlich den Weiterentwicklungsbedarf des RSA zu ermitteln, so die Bundesregierung abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 4. Mai 2018.

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