Von BfJ betriebene Verkündungsplattform geplant
Geplant sei ab dem kommenden Jahr eine vom Bundesamt für Justiz betriebene Verkündungsplattform. "Durch den Wegfall der papiergebundenen Abonnements oder Einzelausgaben des Bundesgesetzblatts kann jährlich ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden", betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Online-Version unentgeltlich und barrierefrei
Während bereits jetzt in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren Bundesländern und auf Ebene der Europäischen Union die amtliche elektronische Verkündung praktiziert wird, werden Gesetze und ein Teil der Rechtsverordnungen auf Bundesebene nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt verkündet. Die gedruckte amtliche Fassung muss entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem aktuell auf der Internetseite verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt. Demgegenüber soll das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden können, heißt es in der Mitteilung des Justizministeriums.
Elektronisches Bundesgesetzblatt als alleiniges Verkündungsorgan
Das elektronische Bundesgesetzblatt ist nach Angaben des Ministeriums künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen. In bestimmten Fällen können Rechtsverordnungen bislang nicht nur im Bundesgesetzblatt, sondern auch im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers oder im Verkehrsblatt verkündet werden. Grund dafür ist nach Mitteilung des Justizministeriums zum einen, dass die Rechtsverordnungen häufig nur einen sehr kleinen Adressatenkreis haben. Zum anderen seien diese teilweise sehr umfangreich. Zudem erscheine der – bereits seit 2012 ausschließlich elektronisch veröffentlichte – Bundesanzeiger wesentlich häufiger als das Bundesgesetzblatt, was in Eilfällen eine raschere Verkündung ermögliche. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes entfalle das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger.
Hohe technische Sicherheitsvorkehrungen
Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität werde durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen, so das Bundesjustizministerium. Es sei unter anderem vorgesehen, jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel zu versehen, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.
Änderungen im GG erforderlich
Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes im Internet setze eine Änderung des Art. 82 Absatz 1 GG durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung werde parallel unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebracht.