Bundesgerichtshof will im Juli gleich drei Diesel-Fälle verhandeln

Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals vor dem Bundesgerichtshof nimmt Fahrt auf. Der BGH will noch vor der Sommerpause drei weitere Verfahren in Angriff nehmen. Zwei Verhandlungen wurden für den 21.07.2020 angesetzt, die dritte für den 28.07.2020, wie das Gericht am 30.03.2020 mitteilte. Das erste VW-Verfahren vor dem BGH ist schon seit Ende 2019 für den 05.05.2020 terminiert. Nach derzeitigem Stand soll die Verhandlung trotz der Corona-Krise stattfinden.

VW-Käufer verlangen Schadenersatz vom Hersteller

In allen vier Verfahren verlangen Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen. Sie wollen wegen der illegalen Abgastechnik das Auto zurückgeben und den Kaufpreis wiederhaben. Im Detail gibt es aber Unterschiede.

Verfahren drehen sich im Detail um unterschiedliche Fragen

So hatte in den für den 21.07.2020 terminierten Verfahren einer der Kläger das angebotene Software-Update aufspielen lassen (Az.: VI ZR 367/19). Der andere Kläger weigerte sich. Deshalb wurde ihm der Betrieb des Fahrzeugs untersagt (Az.: VI ZR 354/19). Beide Fälle kommen vom Oberlandesgericht Braunschweig, bisher sind die Kläger leer ausgegangen. Der Autokäuferin, deren Fall am 28.07.2020 verhandelt werden soll, hat das OLG Oldenburg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Außerdem entschieden die Richter, dass sie sogenannte Deliktszinsen verlangen kann. Die Nutzung des Autos wurde angerechnet. (Az.: VI ZR 397/19)

In Musterverfahren kein BGH-Urteil

Höchstrichterliche Entscheidungen zum Dieselskandal werden sehnsüchtig erwartet. Sehr viele grundsätzliche Rechtsfragen sind ungeklärt. Die Musterklage für mehrere Hunderttausend Dieselfahrer kann den BGH nicht mehr erreichen. VW und die Verbraucherzentralen haben sich auf einen Vergleich geeinigt, es wird also kein Urteil geben.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2020.

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