Bundesgerichtshof hebt Aachener Urteil gegen Raser auf

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rasers zu sechs Jahren Haft durch das Landgericht Aachen im Jahr 2019 aufgehoben. Auf Revision des Angeklagten werde die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen, teilte der BGH am Donnerstag mit. Das LG hatte den damals 46-Jährigen wegen eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und schwerer Gesundheitsschädigung verurteilt.

Partner und Beifahrer des Verurteilten verstarb

Bei dem Verkehrsunfall im Drogenrausch war der Partner und Beifahrer des Verurteilten gestorben. Der Fahrer war mit mindestens Tempo 135 an einer roten Ampel auf einen stehenden Wagen geprallt. Dessen Fahrer ist seitdem querschnittsgelähmt. Die Verteidigung hatte damals höchstens zwei Jahre Haft gefordert. Die Staatsanwaltschaft wollte wegen Mordes und versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe erreichen.

BGH

Redaktion beck-aktuell, 25. Juni 2021 (dpa).