Bundesgericht sieht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen

Im Prozess um die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat das Bundesverwaltungsgericht Versäumnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bei der Übermittlung von Impfdaten festgestellt. Laut Infektionsschutzgesetz sind die KV verpflichtet, sämtliche Daten und insbesondere Nebenwirkungen an das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut zu melden. Dies ist laut Senat nicht umfangreich genug erfolgt.

Datenforscher: Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen deutlich höher

In dem laufenden Verfahren wehren sich zwei Offiziere der Luftwaffe dagegen, dass die Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen aufgenommen wurde, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind. Sie sehen vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Ein Datenforscher der Klägerseite erklärte nun, dass die Zahl der offiziell an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldeten Nebenwirkungen nicht stimmen könne und deutlich höher sei. Hausärzte würden die korrekte Codierung solcher Fälle aus Zeitgründen oft nicht schaffen. Dadurch ergäben sich in dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts zahlreiche Ungereimtheiten und Verschiebungen bezüglich der Impfschäden.

Klagende Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab

Die beiden Offiziere lehnen sämtliche Impfstoffe ab, weil sie ihrer Ansicht nach nicht ausreichend erforscht sind. Die Anwälte der beiden Kläger stellen zudem generell infrage, dass die Corona-Impfung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten geeignet und Covid-19 überhaupt eine gefährliche Erkrankung ist, insbesondere für Soldatinnen und Soldaten. Dagegen halten die Prozessvertreter des Bundesverteidigungsministeriums die Impfung nach wie vor für alternativlos für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Das Verfahren wird am 06.07.2022 fortgesetzt. Dann will der Wehrdienstsenat auch zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts zu speziellen Analyseverfahren sowie zur Prüfung und Freigabe von Impfchargen als Zeugen hören.

BVerwG - 1 WB 2.22; 1 WB 5.22

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2022 (dpa).