Hintergrund: Zwei Urteile des BFH
Der Bundesfinanzhof hatte zuvor in zwei Entscheidungen den Bund aufgefordert, künftig weder den Grundfreibetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mit einzubeziehen. "Das werden wir uns jetzt genau ansehen und prüfen, welche Auswirkungen dies haben wird", sagte Bösinger. "Wir werden zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer die steuerliche Berücksichtigung der Rentenbeiträge, die ab 2025 zu 100% gewährleistet wäre, vorziehen, um insoweit bestimmte Fälle einer möglichen Doppelbesteuerung abfedern."
Auswirkungen auf Fiskus noch unklar
Die potenziellen Auswirkungen auf die Staatskasse sind groß: In Deutschland beziehen 21 Millionen Menschen Rente. Wer wann wie profitieren könnte, ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig unklar. Aus Bösingers Worten geht hervor, dass der amtierende Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz das Thema in den wenigen verbliebenden Monaten bis zur Bundestagswahl nicht mehr angehen wird, sondern quasi Nachfolger oder Nachfolgerin aufträgt.
Erfolg allein für künftige Rentner
Geklagt gegen die Rentenbesteuerung hatten zwei Rentner, ein ehemaliger Steuerberater aus Baden-Württemberg und ein hessischer Zahnarzt. Für die beiden persönlich enden die Verfahren paradox: Die Kläger haben zwar einen Erfolg für künftige Rentner errungen, doch in eigener Sache verloren. Beide sind seit über zehn Jahren in Rente, und in beiden Fällen sieht der BFH keine Doppelbesteuerung. Der Bund der Steuerzahler hatte beide Klagen als Musterfälle unterstützt. Aktuell gibt es etwa 142.000 Klagen von Rentnern gegen ihre Steuerbescheide, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine FDP-Bundestagsanfrage hervorgeht. Die Erfolgschancen dieser Klagen dürften mit den Urteilen nicht gestiegen sein, da der Bundesfinanzhof die Gefahr einer überhöhten Steuerlast für Rentner erst in der Zukunft sieht.