Fast eine Million unerledigte Verfahren bei den Staatsanwaltschaften – es ist nur eine der Zahlen, die der Dachverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften in seinem Forderungspapier nennt, um zu zeigen, dass die Justiz bereits jetzt an ihre Grenzen gerate. Bis 2030 sollen demnach zudem 40% aller Richterinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen, in Ostdeutschland sogar über 60%.
Gleichzeitig sinke die Zahl der Volljuristinnen und -juristen, die diesen Personalmangel auffangen könnten, da Bachelor-Studiengänge mit juristischen Bezügen, im Gegensatz zur volljuristischen Ausbildung, beliebter würden. Ein neuer Pakt für den Rechtsstaat müsse deshalb die juristische Ausbildung mitdenken.
Digitale Ausbildung, digitale Kompetenz
Zentral bei einer Reform solle daher die Digitalisierung der juristischen Ausbildung sein. Zeitnahe soll das E -Examen in beiden staatlichen Prüfungen eingeführt und digitale Hilfsmittel sowohl während der Ausbildung als auch in den Prüfungen eingeführt werden. Die Digitalisierung solle, so der Bundesfachschaftsverband, auch den Ausbau eigener Repetitorien und elektronischer Prüfungsmöglichkeiten an Universitäten umfassen.
Besonders im Referendariat müssten außerdem digitale Kompetenzen gefördert werden, etwa durch den Umgang mit modernen Arbeitsmitteln und die Integration von Legal-Tech-Tools wie intelligenten Rechtsdatenbanken.
Mehr Investitionen, einheitlicher Pflichtstoff
Den Hochschulen müssten für die universitäre Ausbildung, den Ausbildungsgerichten für den juristischen Vorbereitungsdienst ausreichend Personal- und Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Studierenden auf die staatlichen Prüfungen vorzubereiten.
Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch den Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so der BRF. Doch die Länder könnten die Reform nicht allein schaffen, schon weil die Regelung der juristischen Qualifikationen im DRiG geregelt ist. Gemeinsam mit den Ländern solle der Bundesgesetzgeber hierfür die Rahmenbedingungen schaffen, fordern die Studierendenvertreterinnen und -vertreter. Lösungen sollten ergebnisoffen sowie in enger Abstimmung mit den Interessenvertretungen der juristischen Ausbildung und unter Berücksichtigung der neuesten Forschung dazu entwickelt werden.