Bundesdatenschutzbeauftragte fordert klare Datenschutzvorgaben im Gesetzentwurf zum automatisierten Fahren

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, mahnt Nachbesserungen am geplanten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (BT-Drs. 18/11300) an, mit dem die rechtlichen Grundlagen für das automatisierte Fahren geschaffen werden sollen. Der Entwurf sei in Datenschutzfragen vage und ungenau und schaffe so die Gefahr, dass quasi durch die Hintertür elektronische Fahrtenschreiber für automatisierte Privatfahrzeuge eingeführt werden, heißt es in einer Pressemitteilung vom 09.03.2017.

Entwurf sieht "Blackbox" bei Kfz mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion vor

Der Gesetzesentwurf soll unter anderem Haftungsfragen nach Unfällen mit Fahrzeugen, die über hoch- oder vollautomatisierte Fahrfunktionen verfügen, klären. Ähnlich wie eine Blackbox in Flugzeugen sollen dazu in Zukunft elektronische Speicher zur Aufzeichnung von Fahrdaten verpflichtend eingeführt werden (§ 63a StVG-E). Aus den aufgezeichneten Daten soll hervorgehen, ob ein Auto durch eine sogenannte automatisierte Fahrfunktion oder durch einen Fahrer gesteuert wurde. Gespeichert wird auch, wann der Fahrer zur Übernahme der Steuerung aufgefordert wurde und ob es technische Störungen gab.

Voßhoff: Speicherung und Weitergabe der Fahrdaten muss klar geregelt werden

Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert, dass der Entwurf datenschutzrechtlich unbestimmt bleibe, obwohl die aufgezeichneten Fahrdaten personenbezogen seien. So lege der Entwurf nicht fest, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden sollen. Unklar sei ebenfalls, ob die im Auto gespeicherten Daten nach kurzer Zeit wieder gelöscht und nur nach einem Unfall dauerhaft gespeichert werden oder ob sie unabhängig davon aufgezeichnet und an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Offen bleibe auch, wann und für welche Zwecke Behörden und Unfallgegner die aufgezeichneten Fahrdaten erhalten dürfen. Voßhoff fordert den Gesetzgeber auf, abschließend zu regeln, welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet werden, wer auf diese Daten Zugriff erhält und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürfen. Im aktuellen Entwurf fehlten diese Vorgaben. Daher bestehe die Gefahr, dass quasi durch die Hintertür elektronische Fahrtenschreiber für automatisierte Privatfahrzeuge eingeführt würden.

Redaktion beck-aktuell, 9. März 2017.

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