Bundesarbeitsgericht will Kommission zu NS-Vergangenheit einsetzen

Eine Historikerkommission soll sich mit der NS-Vergangenheit früherer Richter des Bundesarbeitsgerichts befassen. Das kündigte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt an. Für die Kommission soll nun ein Untersuchungsauftrag formuliert werden, der voraussichtlich im März vorliegen wird. Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit war heftig diskutiert worden nach einem Medienbericht über 13 am BAG ehemals tätige Richter mit NS-Vergangenheit.

Unter den Richtern waren auch welche, die in der NS-Zeit Todesurteile gefällt hatten 

Die Mitglieder der einzusetzenden Kommission stehen noch nicht fest, wie Schmidt weiter ausführte. Erfahrungen anderer Gerichte mit ähnlichen Projekten zeigten, dass es zwei bis drei Jahre dauern könne, bis Ergebnisse vorliegen. Die NS-Vergangenheit von Richtern des höchsten deutschen Arbeitsgericht sowie ihr möglicher Einfluss auf die Rechtsprechung hatte in den vergangenen Monaten für Diskussionen gesorgt. Anlass war ein Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), dass am Bundesarbeitsgericht seit dessen Gründung im Jahr 1953 bis Anfang der 1980er Jahre insgesamt 13 Richter mit einer nationalsozialistischen Belastung gearbeitet haben sollen. Unter ihnen sollen auch Juristen gewesen sein, die während der NS-Zeit Todesurteile an Sondergerichten gefällt haben. Auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte sich für eine Aufarbeitung ausgesprochen.

Schnellste Verfahrenserledigungszeit seit 2004

Schmidt legte außerdem den Jahresbericht vor. Danach gingen im Jahr 2020 rund 2.000 Verfahren beim Bundesarbeitsgericht ein, erledigt worden seien fast 2.300. Von den Revisionen und Rechtsbeschwerden seien etwa 16% für die Kläger erfolgreich gewesen. Im Schnitt dauerten die erledigten Verfahren etwa ein halbes Jahr - laut Gericht der niedrigste Wert seit 2004. Ende 2020 lagen bei den Bundesarbeitsrichtern in Erfurt noch rund 1.000 Verfahren. Schmidt sagte, die Corona-Pandemie mache deutlich, dass die Digitalisierung der Justiz weiter mit Verve vorangetrieben werden müsse. Am Bundesarbeitsgericht werde die elektronische Akte noch stärker etabliert.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2021 (dpa).