Bundesarbeitsgericht startet Forschungsprojekt zu NS-Vergangenheit

Ein Anfang 2022 beginnendes Forschungsprojekt wird sich mit der NS-Vergangenheit früherer Richter und ihrem Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beschäftigen. Wissenschaftler aus München und Berlin seien damit beauftragt worden, teilte das höchste deutsche Arbeitsgericht am 29.09.2021 in Erfurt mit. Die NS-Vergangenheit von Richtern des Bundesarbeitsgerichts hatte immer wieder für Diskussionen gesorgt.

Aufarbeitung der NS-Vergangenheit

"Die Geschichte des Bundesarbeitsgerichts seit der Errichtung im Jahr 1954 ist mit Blick auf mögliche personelle und inhaltliche Kontinuitäten aus der Zeit des Nationalsozialismus bisher nicht umfassend erforscht", teilte das Gericht mit. Für das zeit- und rechtshistorische Forschungsprojekt mit dem Titel "Das Bundesarbeitsgericht zwischen Kontinuität und Neuanfang nach 1954" sei jetzt eine Vereinbarung geschlossen worden. Geleitet werde es von Professor Andreas Wirsching, Direktor des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin, sowie den Professoren Christian Walter und Martin Franzen von der Universität München. Das Bundesarbeitsgericht stellt nach eigenen Angaben mit Unterstützung des Bundesarbeitsministeriums umfangreiche Mittel für die interdisziplinäre Forschungsarbeit zur Verfügung.

Forschungsprojekt auf drei bis vier Jahre angelegt

Zunächst solle es eine einjährige Pilotphase zur Ermittlung der Quellenlage geben, erläutert das BAG. Zwei Einzelstudien würden folgen. Eine beschäftige sich mit den Lebensläufen der Richterinnen und Richter einschließlich der ehrenamtlichen Richter nach dem Start des Bundesgerichts. Zudem soll eine juristische Studie der Frage nachgehen, inwieweit sich in der frühen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Kontinuitäten zur Zeit des Nationalsozialismus feststellen lassen. Das Forschungsprojekt ist für einen Zeitraum von drei bis vier Jahren angelegt.

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2021 (dpa).