Bundesamt für Justiz ab sofort für EU-weiten Verbraucherschutz zuständig

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) bekommt eine neue Aufgabe. Mit dem am 30.06.2020 in Kraft getretenen EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz ist es ab sofort für die EU-weite Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften zuständig und erhält dafür weitreichende Befugnisse. Bezweckt sind der Schutz grenzüberschreitender Vertragsabschlüsse und die Eindämmung von Wettbewerbsverzerrungen.

Breites Spektrum an Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen

Das Gesetz dient der Durchführung der sogenannten CPC-Verordnung der EU, die auf eine effektive Zusammenarbeit der Verbraucherschutzbehörden in den EU-Mitgliedstaaten sowie der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen abzielt. Dabei geht es darum, Verstöße gegen verbraucherschützende Regelungen abzustellen. Im BfJ steht einer eigens hierfür eingerichteten Prüfgruppe ein breites Spektrum an Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnissen zur Verfügung.

Grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse schützen – Wettbewerbsverzerrungen verhindern

Waren und Dienstleistungen würden immer häufiger über Grenzen hinweg gehandelt. Vor allem Bestellungen über das Internet hätten erheblich an Bedeutung gewonnen. Deshalb sei es wichtig, das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt weiter zu stärken, so BfJ-Präsident Josef Friehe. Grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse müssten durch eine noch schnellere und noch konsequentere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften geschützt werden. Wettbewerbsverzerrungen zulasten gesetzestreuer Unternehmen seien effektiv zu unterbinden.

Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen in zwei Richtungen

In die Zuständigkeit des BfJ fallen beispielsweise Verstöße gegen Rechtsakte, die Unternehmern Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und mit Blick auf eine alternative Streitbeilegung auferlegen, unlautere und irreführende Geschäftspraktiken verbieten oder die Unwirksamkeit missbräuchlicher Vertragsklauseln regeln. Bei einem Verstoß oder einem dahin gehenden Verdacht werden Auskunfts- oder Durchsetzungsersuchen mithilfe einer EU-Datenbank in beide Richtungen gestellt: Das BfJ wird auf Ersuchen seiner Partnerbehörden aus den anderen EU- oder EWR-Staaten tätig oder ersucht auch umgekehrt diese Behörden darum, die Rechte deutscher Verbraucher zu schützen.

BfJ kann Verbraucherorganisationen mit Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragen

Beispielsweise kann das BfJ bestimmte Organisationen, etwa eine Verbraucherzentrale, beauftragen, Verbraucherrechte im Wege einer Unterlassungsklage durchzusetzen. Andererseits kann das BfJ aber auch die Kooperation mit betroffenen Unternehmen suchen und mit ihnen über Zusagen verhandeln, wie ein Verstoß gegen Verbraucherrechte behoben werden könnte. Außerdem wird das BfJ über die bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten hinausgehende, potenziell sehr hohe Bußgelder verhängen können, sobald entsprechende gesetzliche Tatbestände im deutschen Recht eingeführt werden.

"Sweeps" sollen Einhaltung gesetzlicher Kriterien absichern

Neben der Bearbeitung von Einzelfällen, die auch ein- und ausgehende Warnmeldungen umfassen, beteiligt sich das BfJ auf der Grundlage der CPC-Verordnung außerdem an sogenannten Sweeps. Das sind stichprobenartige Überprüfungen, ob Angebote, die Unternehmen ihren Kunden machen, den gesetzlich vorgegebener Kriterien genügen. Darüber hinaus ist die Beteiligung des BfJ an koordinierten Aktionen mehrerer Verbraucherschutzbehörden der EU- und EWR-Staaten möglich.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2020.