Bund wirft Pkw-Maut-Betreibern versuchte "Schädigung" vor

Im Streit um die gescheiterte Pkw-Maut wirft der Bund den Betreiberfirmen vor, unzulässig Verträge an andere Unternehmen vergeben zu haben, noch nachdem der Europäische Gerichtshof die Maut gekippt und der Bund die Verträge gekündigt hatte. "Süddeutsche Zeitung" und WDR berichteten am 02.09.2019 unter Berufung auf ein Anwaltsschreiben von Ende Juni, dass es um sieben Verträge für Unterauftragnehmer mit einem Volumen von 576 Millionen Euro gehe.

"Vorsätzlicher Versuch einer treuwidrigen Schädigung"

Dem Bericht zufolge wirft eine vom Verkehrsministerium beauftragte Anwaltskanzlei den Firmen vor, dies sei der "vorsätzliche Versuch einer treuwidrigen Schädigung". "Dies ist unverändert die Rechtsauffassung des Bundes, der an diesem Vorwurf festhält", teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Scheuer hatte am 26.06.2019 öffentlich erklärt, es gebe drei Gründe für die Kündigung der Maut-Verträge: Ordnungs- und Europarecht, also das Gerichtsurteil, schlechte Leistungen der Auftragnehmer und Vertragsvergaben. Nach Angaben des Verkehrsministeriums war es dem Betreiber vertraglich untersagt, überhaupt Verträge mit Unterauftragnehmern ohne vorherige Zustimmung des Bundes abzuschließen.

Streit um mögliche Entschädigungszahlungen

Solche Details sind wichtig, weil davon abhängen könnte, ob und in welcher Höhe der Bund den eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen CTS Eventim und Kapsch Entschädigung zahlen muss. Die Opposition im Bundestag setzt Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter Druck, weil er die Verträge zur Pkw-Maut abgeschlossen hat, bevor der EuGH entschieden hatte. Weil dieser das CSU-Prestigeprojekt kippte, könnten die Betreiberfirmen Millionenforderungen stellen.

Redaktion beck-aktuell, 3. September 2019 (dpa).

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