Bund will Städte und Gemeinden finanziell entlasten

Der Bund will die Kommunen in Folge der Corona-Pandemie verstärkt finanziell unterstützen. So sollen Bund und Länder den Städten und Gemeinden im Jahr 2020 die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer pauschal ausgleichen. Diese und weitere Maßnahmen sind in dem Entwurf eines "Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder" der Bundesregierung enthalten, der am 09.09.2020 zur ersten Lesung im Bundestag ansteht.

Hilfe bei Grundsicherung für Arbeitslose und DDR-Rentensystemen

Außerdem soll der Bund dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende bis zu 74% der Kosten übernehmen. Ostdeutsche Länder sollen bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Die Verabschiedung ist für den 10.09.2020 vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatten einen wortgleichen Entwurf (BT-Drs. 19/20598) bereits in den Bundestag eingebracht.

Grundgesetzänderungen erforderlich

Für den einmaligen Gewerbesteuerausgleich sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zudem Änderungen im Grundgesetz nötig. Dazu liegen wortgleiche Entwürfe der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung vor. Am 07.09.2002 findet eine öffentliche Anhörung zu den Vorhaben statt.

Deutschland setzt auf leistungsstarke Kommunen

Als Begründung für die alle Gemeinden und Städte betreffenden Änderungen führen Koalition und Bundesregierung an, dass Deutschland "handlungsfähige und leistungsstarke Kommunen" brauche. Dies gelte erst recht in einer Krisensituation. Die Entlastung der ostdeutschen Bundesländer begründen Koalition und Bundesregierung mit der dadurch zu erzielenden Verbesserung der finanziellen Spielräume der betroffenen Länder.

Aufteilung der Kosten von Unterkunft und Heizung strittig

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung auf 74,9 statt auf 74% zu erhöhen. Die Länderkammer beruft sich auf eine Vereinbarung des Koalitionsausschusses, nach der der Bund bis zu 75% der Kosten tragen solle. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Die Verabredung, weitere 25% der Kosten zu übernehmen, werde mit der Regelung vollständig umgesetzt. Zudem sieht die Bundesregierung bei einer weiteren Erhöhung Umsetzungsprobleme. "Ohne eine Sicherheitsmarge bestünde die Möglichkeit, dass sich in der Rückschau nach Ablauf eines Jahres eine durchschnittliche Bundesbeteiligung oberhalb der maßgebenden Grenze für die Bundesauftragsverwaltung ergeben kann", heißt es zur Begründung.

Redaktion beck-aktuell, 25. August 2020.