Bund und Länder finden Kompromiss bei Whistleblower-Gesetz

Nach langem Streit um das geplante Whistleblower-Gesetz haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss geeinigt. Das Gesetz soll Beschäftigte, die auf Missstände in ihrem Unternehmen aufmerksam machen, vor negativen Konsequenzen schützen. Aus Teilnehmerkreisen hieß es, nach Änderungen in mehreren Punkten könne der Vermittlungsausschuss vom Bundestag und Bundesrat nun am Dienstag einen formalen Beschluss fassen.

Verzicht auf Pflicht zu anonymen Meldekanälen

Politikern von CDU und CSU war unter anderem wichtig, dass sich Hinweisgeber bevorzugt an interne Meldestellen wenden sollen. Auch fürchteten sie zu hohe Kosten für mittelständische Unternehmen durch die ursprünglich vorgesehene Bereitstellung anonymer Meldestellen und Kommunikationskanäle für Rückfragen. Unionsvertreter zeigten sich nun zufrieden. "Bürokratische Vorschriften wie die Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle sind vom Tisch", sagte der CDU-Abgeordnete Günter Krings der Deutschen Presse-Agentur. Damit bringe das Gesetz die Interessen von Hinweisgebern, Arbeitgebern und Dritten in einen besseren Ausgleich. Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler nannte im "Handelsblatt" den Verzicht auf anonyme Meldekanäle "verschmerzbar". Er gehe fest davon aus, dass alle Unternehmerinnen und Unternehmer auch ohne diese gesetzliche Verpflichtung so klug seien, solche Systeme anzuschaffen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte, die Verhandlungen hätten sich gelohnt. "Mit den von der Union durchgesetzten Änderungen haben wir in Deutschland künftig einen wirksamen Schutz von Hinweisgebern, ohne dass die Unternehmen und öffentlichen Stellen übermäßig belastet werden." Damit könne die Union dem Gesetz zustimmen.

Unternehmen müssen eigene Hinweisgebersysteme aufbauen

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP setzte dem "Handelsblatt" zufolge durch, dass das Gesetz in vielen Bereichen gilt, etwa im Lebensmittel- und Umweltrecht, bei Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten. Die Regeln sehen demnach vor, dass Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern binnen drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eigene Hinweisgebersysteme aufbauen müssen. Unternehmen unterhalb der Schwelle haben der Zeitung zufolge Zeit bis Dezember. Das Gesetz selbst solle bereits ab Mitte Juni gelten. Ein erster Gesetzentwurf war vom Bundesrat gestoppt worden. Die Ampel-Koalition hatte daraufhin ihr Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten – um einen Großteil auch ohne Zustimmung der Länderkammer umsetzen zu können. Eine geplante Abstimmung zu dem Thema im Bundestag wurde dann Ende März kurzfristig von der Tagesordnung genommen. Der nun erreichte Kompromiss ersetzt die zwei bisherigen Gesetzentwürfe. Zuerst hatte das "Handelsblatt" berichtet.

Redaktion beck-aktuell, 8. Mai 2023 (dpa).