Bund und Länder einigen sich auf stufenweise Lockerung der Corona-Maßnahmen

Bund und Länder haben sich auf die Rücknahme von Corona-Maßnahmen in drei Stufen in den kommenden vier Wochen bis zum Frühlingsbeginn am 20.03.2022 verständigt. Wann einzelne Einschränkungen bis dahin konkret aufgehoben oder heruntergefahren werden, ist abhängig vom Bundesland und davon, wie schnell jeweils die entsprechende Corona-Verordnung geändert wird. Einige Länder haben bereits Schritte eingeleitet.

Stufe 1: Unbeschränktes Treffen und Einkaufen

Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Begrenzung auf zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19.03.2022 bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt. Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Shopping werden dort, wo sie noch gelten, aufgehoben. Wie im Supermarkt soll wieder jeder in allen Läden einkaufen können ohne irgendeinen Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt - ob FFP2- oder OP-Maske entscheiden die Länder.

Stufe 2: Clubs und Diskotheken wieder geöffnet

Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 04.03.2022 wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken. Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus). Für den Stadionbesuch wird die zulässige Zuschauerzahl erhöht. Stadien dürfen maximal zu drei Vierteln gefüllt werden, höchstens aber mit 25.000 Menschen. Drinnen dürfen es 60% Auslastung, aber maximal 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauer sein. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.

Stufe 3: Ende aller tiefgreifenderen Maßnahmen ab 20.03.2022

Ab dem 20.03.2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Das ist auch geltende Rechtslage nach dem Infektionsschutzgesetz: Zahlreiche Maßnahmen wie die Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und das Vorzeigen von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen dürfen nur noch bis zum 19.03.2022 angewandt werden. Auch Zuschauerhöchstgrenzen oder Obergrenzen für private Treffen, ob geimpft oder nicht geimpft, müssten nach diesem Datum wegfallen. Die Pflicht für Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, entfällt ebenfalls.

Scholz will Maskenpflicht in besonderen Bereichen beibehalten

Bundeskanzler Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten sind sich aber einig, dass es weiterhin möglich sein soll, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen oder Schulen vorzuschreiben und dass in “bestimmten Bereichen“ Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Laut Bund-Länder-Beschluss wird dafür ein Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet. Im Zuge dieser Gesetzgebung wird sich in den kommenden Wochen herauskristallisieren, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20.03.2022 noch möglich sein werden. Scholz und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder bleiben bei ihrer Einschätzung, dass eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland notwendig ist, entscheiden wird darüber aber der Bundestag. Beim Streitthema einrichtungsbezogene Impfpflicht heißt es, die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung. Es werde nicht sofort flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten für ungeimpfte Beschäftigte kommen.

RKI entscheidet nicht mehr über Dauer des Genesenenstatus

Die Dauer des Genesenenstatus soll künftig nicht mehr durch das Robert Koch-Institut festgelegt werden. Die Übertragung dieser Kompetenz auf das RKI hatte für viel Kritik gesorgt, nachdem dieses den Status von sechs auf drei Monate verkürzt hatte. Weil die Inzidenzen weltweit durch Omikron in ganz andere Höhen geklettert sind, soll die Einstufung von Hochrisikogebieten geändert werden. Momentan müssen Ungeimpfte nach Reisen in Länder ab einer Inzidenz von 100 noch in Quarantäne. Das hat insbesondere Folgen für Familien mit ungeimpften Kindern.

Redaktion beck-aktuell, 17. Februar 2022 (dpa).