Bund und Länder einig über Grundzüge der Krankenhausreform

Bund und Länder haben heftig über eine gemeinsame Linie für eine große Krankenhausreform gestritten, die chronische Finanznöte abwenden und die Qualität verbessern soll. Nun ist der grobe Rahmen abgesteckt. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin. Über den Sommer soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Der Zeitplan, nach dem die Reform zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, bleibt bestehen, auch wenn die konkrete Umsetzung in den Kliniken vor Ort danach erst schrittweise anlaufen soll. Den Eckpunkten stimmten nun 14 der 16 Länder zu, wie der Vorsitzende der Gesundheitsminister, Manne Lucha (Grüne) aus Baden-Württemberg, mitteilte. Es liege damit ein gültiger Beschluss vor. Bayern stimmte mit Nein, Schleswig-Holstein enthielt sich.

Der nordrhein-westfälische Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) machte deutlich, die künftige Planung sei eine Möglichkeit, überprüfbare Qualität hinzukriegen. An der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs sollen für die Länderseite Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie für die Belange Ostdeutschlands auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt werden.

Änderung beim Vergütungssystem

Die Reformpläne sehen vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck hin zu immer mehr abrechenbaren Fällen zu lösen. Ein Großteil der Vergütung solle künftig allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten entstehen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein - also etwa "Kardiologie" statt grobe Bezeichnungen wie "innere Medizin". Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Transparent machen will der Bund die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen ("Level"). Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Absage an Finanzspritze

Forderungen der Länder nach einer Finanzspritze des Bundes für die Kliniken noch vor der Reform setzten sich nicht durch. Lauterbach sagte auch mit Blick auf die Haushaltslage, Optionen würden geprüft, fügte aber hinzu: "Ich kann da keine Hoffnungen machen." Bis die Reform wirke, würden leider noch Kliniken in die Insolvenz gehen - das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher gemacht wurde. 

Ebenfalls zum Jahresbeginn 2024 plant Lauterbach ein "Transparenzgesetz", mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken als Information für Patientinnen und Patienten veröffentlicht werden sollen. Darüber sei in den aktuellen Beratungen aber nicht gesprochen worden.

Redaktion beck-aktuell, 11. Juli 2023 (dpa).