Bund startet Schutzschild für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar, auch die Sanktionen wirken sich aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am 08.04.2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar.

Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme

Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29.04.2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission. 

KfW-Sonderkreditprogramm UBR 2022

Das “KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, mit dem kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen gesichert werden soll, startet voraussichtlich am 09.05.2022. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten dadurch Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Die Programme sind gemäß des Krisenrahmens der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen (“Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2022.

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