Bildung eigentlich Ländersache
Bildung ist eigentlich Ländersache. Wie es aus der Opposition hieß, hatten sich Teile der Koalition lange gesträubt, dass der Bund künftig Geld auch in Schulqualität stecken kann. Gemeint damit ist demnach unter anderem, dass bundesweite Bildungsstandards entwickelt werden – die Schüler am Ende also stärker bundesweit einheitlich als bisher vorankommen sollen.
Digitalisierung der Schulen im Fokus
Im Kern geht es bei dem gesamten Projekt aber zunächst einmal darum, die Schulen verstärkt mit Internet, WLAN, Servern, Tablets und dergleichen auszustatten und die Lerninhalte und Pädagogik dazu passend weiterzuentwickeln. Die Einigung zwischen Opposition und Koalition war nötig, weil die Koalition für die Grundgesetzänderung im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit braucht, wie danach auch im Bundesrat. Ab 2019 sollen insgesamt fünf Milliarden Euro vom Bund an die Länder fließen.
Bundestag muss noch abschließend beraten
Die Einigung erfolgte am 23.11.2018 zwischen den Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, wie es weiter hieß. Die Beteiligten einigten sich demnach auf folgende Änderung des Art. 104c GG: "Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen (...) gewähren." Der Bundestag wird diese und weitere neue Passagen im Grundgesetz noch im November abschließend beraten. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, dass hohe Summen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen.