Im Streit um finanzielle Forderungen wegen der geplatzten Pkw-Maut greift der Bund zu zusätzlichen rechtlichen Mitteln. Zur Einleitung eines Schiedsverfahrens wurde gegen die inzwischen gekündigten Betreiber des Mautsystems Schiedsklage eingereicht, wie das Bundesverkehrsministerium am 13.02.2020 in Berlin mitteilte. Damit wolle man feststellen lassen, dass den Betreibern "keinerlei Erstattungs- und Entschädigungsforderungen gegenüber dem Bund zustehen".
Interne Streitbeilegung gescheitert
Zunächst waren Versuche für eine interne Streitbeilegung mit den Firmen Kapsch und CTS Eventim gescheitert, die 560 Millionen Euro fordern. Zuerst berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Ausgabe vom 13.02.2020) darüber.
Bund weist Forderungen der Firmen zurück
Der Bund hatte die Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Pkw-Maut 2018 geschlossen, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof kippte die Maut Mitte Juni 2019, direkt nach dem Urteil kündigte der Bund die Verträge. Der Bund weist die Forderungen der Firmen zurück und macht außerdem Vertragsstrafen unter anderem wegen nicht erfüllter Leistungen geltend.
Redaktion beck-aktuell, 13. Februar 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Berwanger, Deutsche Pkw-Maut – Ein Fall für die Staatshaftung?, NJOZ 2019, 1521
Kahle/Hafner, Ende einer Dienstfahrt – Deutsche Pkw-Maut vor dem Aus, NJW 2019, 2353
EuGH, Deutsche Pkw-Maut nicht mit Unionsrecht vereinbar, BeckRS 2019, 11459
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Bund wirft Pkw-Maut-Betreibern versuchte "Schädigung" vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.09.2019, becklink 2014023
Bundesregierung: Pkw-Maut in bisheriger Form vom Tisch, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.08.2019, becklink 2013848
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