Bund lehnt weitere Erleichterungen bei Fachkräfteeinwanderung ab

Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrats nach weiteren Erleichterungen bei der Fachkräfteeinwanderung zurückgewiesen. Die Anliegen der Länderkammer habe man geprüft, weitere Öffnungen lehne man aber ab, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am 13.03.2019 in Berlin. Das Bundeskabinett ließ eine entsprechende Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz passieren. Die erste Lesung für das Gesetz im Bundestag ist für den 21.03.2019 vorgesehen.

Bundesrat wollte Erleichterungen bei Sprachanforderungen

Das Gesetz soll den Zuzug von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Länder hatten unter anderem gefordert, die Aufenthaltserlaubnis für Qualifizierungsmaßnahmen zu verlängern. Geben solle es auch Erleichterungen bei den Sprachanforderungen.

Seehofer: Verbindung zu "Geordnete-Rückkehr-Gesetz"

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hofft nach eigenen Angaben, dass der Bundestag das Gesetz bis Ende Juni verabschiedet. "Viele Abgeordnete sehen eine Verbindung dieses Gesetzes mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, sagte er. Er habe durchaus Verständnis für Abgeordnete die sagten, "das gehört eigentlich politisch zusammen - einen legalen Weg zu eröffnen, aber dann die illegalen Wege dicht zu machen“. Von einem Junktim wollte er aber nicht sprechen.

Redaktion beck-aktuell, 14. März 2019 (dpa).

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