Das Bundesinnenministerium hat mit den Innen- und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern eine "Musterverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus" erarbeitet und abgestimmt. Damit wird der Beschluss des "Corona-Kabinetts" vom 06.04.2020 umgesetzt, der eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für Menschen vorsieht, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen. Die von den Ländern zu treffenden Regelungen sollen schon im Osterverkehr wirken.
Länder müssen Maßnahmen nun anordnen
Die für die Anordnung der Maßnahmen zuständigen Länder hatten sich zuvor mit dem Bund darauf verständigt, die Regelungen für die Quarantänemaßnahmen nach einheitlichen Maßstäben zu gestalten. Das Bundesinnenministerium war für die Erarbeitung mit der Federführung beauftragt worden.
Einschränkungen bei Einreisen bereits seit Mitte März
Bereits seit dem 16.03.2020 sind Einreisen nach Deutschland nur noch sehr eingeschränkt und für bestimmte Personengruppen möglich. Die Maßnahmen haben das Ziel, die Infektionsketten im grenzüberschreitenden Verkehr möglichst zu unterbrechen und damit die weitere Ausbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen.
Inländische Beschränkungen des öffentlichen Lebens gelten fort
Die Maßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten analog zu den weitreichenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Inland, auf die sich Bund und Länder ebenfalls verständigt hatten.
Redaktion beck-aktuell, 9. April 2020.
Zum Thema im Internet
Die
Muster-Verordnung zu den Quarantäne-Bestimmungen ist als pdf-Datei auf den Seiten des Verlages C. H. Beck hinterlegt. Gleiches gilt für den dazugehörigen
Bußgeldkatalog.
Aus dem Nachrichtenarchiv
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