Bund der Steuerzahler will Bundestag auf 500 Abgeordnete begrenzen

In Anbetracht eines neuen Bundestages mit 709 Abgeordneten fordert der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) eine Wahlrechtsreform mit absoluter Mandats-Obergrenze. Der neue Bundestag überschreite die Soll-Größe von 598 Parlamentssitzen um 111 Sitze und werde nicht nur den Abgeordneten schlechtere Arbeitsbedingungen bieten, sondern auch den Steuerzahlern teurer zu stehen kommen. Nach Auffassung des BdSt sind 500 Volksvertreter ausreichend.

Steuerzahlerbund fürchtet Kostenexplosion

Laut BdSt werden sich allein 2018 die Ausgaben für Entschädigungen, steuerfreie Kostenpauschalen, Fraktionszuschüsse, Vergütungen der Abgeordneten-Mitarbeiter (und ähnliche mandatsbedingte Kosten) auf rund 517 Millionen Euro summieren. Weitere Millionen-Ausgaben würden zudem für neue Liegenschaften und eine Aufstockung des Beamtenpersonals der Bundestagsverwaltung fällig werden. Ein Parlament mit der gesetzlichen Soll-Stärke von 598 Sitzen dagegen würde 75 Millionen Euro weniger kosten, ein Bundestag mit der bisherigen Größe von 630 Sitzen rund 54 Millionen Euro weniger, so der Steuerzahlerbund.

BdSt: 500 Abgeordnete sind genug

"Das verkorkste Wahlrecht hat eine vermeidbare Kostenlawine für die Steuerzahler losgetreten, die in keinem Verhältnis zu einem parlamentarischen Mehrwert steht“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Die neu gewählten Abgeordneten müssten Verantwortung übernehmen und das Wahlrecht sofort reformieren. Ein aufgeblähter Bundestag sei den Wählern nicht vermittelbar. 500 Abgeordnete seien genug.

Redaktion beck-aktuell, 26. September 2017.

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