Bund der Steuerzahler fordert Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert in einer Mitteilung vom 04.01.2017 eine Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3% auf 2,5%. Er setzt sich darin zudem für einen gesetzlich geregelten Mechanismus ein, der automatisch zu Beitragssatzanpassungen führt, wenn die Höhe der Rücklagen einen definierten Korridor über- oder unterschreitet. Eine solche Regelung existiert bereits für die Rentenversicherung.

Keine zweistelligen Milliarden-Rücklagen für konjunkturelle Krisen erforderlich

"Die Arbeitslosenversicherung benötigt keine Rücklage von mehr als elf Milliarden Euro, die ohne Senkung des Beitragssatzes im laufenden Jahr noch um weitere Milliarden ansteigen würde", betonte BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Das Argument, die hohe Rücklage vor der Wirtschaftskrise 2009/2010 in Höhe von 17 Milliarden Euro sei rasch aufgebraucht gewesen, überzeuge nicht. Die Politik habe die Rücklage der Arbeitslosenversicherung damals missbräuchlich in den Bundeshaushalt umgeleitet, um diesen zu schönen. Der Bundesfinanzminister habe der Bundesagentur über den so genannten Eingliederungsbeitrag 23,5 Milliarden Euro allein zwischen 2008 und 2012 entzogen. Seitdem erziele die Arbeitslosenversicherung allerdings stetig anwachsende Überschüsse – zuletzt von 4,9 Milliarden Euro.

Redaktion beck-aktuell, 5. Januar 2017.