Bundesbehörden verzichten auf Auslagenerstattung für Amtshilfe bei Corona-Bekämpfung
Durch den Beschluss verzichten die amtshilfeleistenden Bundesbehörden auf die grundsätzlich zu erstattenden Auslagen für Hilfeleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung. Der Beschluss gilt für amtshilfebedingte Auslagen im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021. Die Bundesregierung schafft damit eine eindeutige Regelung, die allen Beteiligten Handlungssicherheit gibt. Die Länder und Kommunen erhalten zugleich Gewissheit bei der Frage der Kostenerstattung, sodass auch etwaige Hemmnisse für eine Antragstellung ausgeräumt werden können.
Unbürokratischer Beitrag zur Eindämmung der Pandemie
Im Ergebnis stelle der Verzicht einen weiteren und unbürokratischen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie dar, heißt es aus dem Verteidigungsministerium. Damit die Hilfe schnell und unkompliziert dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Unbenommen hiervon bleibt das Verfahren zur Bewilligung der Amtshilfe. Die Amtshilfe ist nach den Vorgaben des Grundgesetzes weiterhin einem schriftlichen Antrag der ersuchenden Behörde vorbehalten.