BSG-Richter Wolfgang Engelhard im Ruhestand

Zum 01.10.2020 ist Wolfgang Engelhard in den Ruhestand getreten. Er war seit 2008 als Richter am Bundessozialgericht tätig. Hier gehörte er zunächst dem für Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen Sechsten Senat an und ab August 2018 dem Ersten Senat (Krankenversicherung).

Karriere als Justiziar begonnen

Engelhard, in Hamburg geboren, war nach Studium und Referendariat zunächst als Justiziar des Landesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Hamburg und der AOK Hamburg tätig, zuletzt als Leiter des Justiziariats. Im September 1993 trat er in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und war zunächst als Richter am Sozialgericht Hamburg tätig. 1999 folgte eine Abordnung an das Landessozialgericht Hamburg; 2003 wurde er zum Richter am LSG Hamburg ernannt. Mit Wirkung zum 01.08.2008 wurde Engelhard zum Richter am BSG ernannt.

Mitautor von Kommentaren und Autor von Fachaufsätzen

Engelhard war lange Jahre Mitautor des Kommentars Hauck/Noftz zum SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) sowie der juris-Praxiskommentare zum SGB IV und SGB V. Außerdem trat er als Autor zahlreicher Aufsätze in Fachzeitschriften und als Dozent für Sozialrecht hervor.

Redaktion beck-aktuell, 2. Oktober 2020.

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