Schlegel: Befreiung Selbstständiger von Versicherungspflicht nicht gerechtfertigt
Deshalb sollten ausnahmslos alle Erwerbstätigen zu einem neu zu definierenden Sicherungsniveau in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einbezogen werden und Beiträge zahlen müssen, sagte Schlegel. Dies gelte auch für geringfügig Beschäftigte. Die Einbeziehung der Selbstständigen sei schon deshalb notwendig, um Widersprüche im geltenden Recht zu beseitigen. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung für die Befreiung von der Versicherungspflicht. Altersarmut, eine Abhängigkeit vom Ehegatten, Partner oder ein sich Verlassen auf die Hinterbliebenenrente seien dadurch vorprogrammiert.
Rentenniveau sollte bei allgemeiner Versicherungspflicht 10 bis 20% über Sozialhilfeniveau liegen
Weiter sagte Schlegel: "Das neue Sicherungsziel der gesetzliche Rentenversicherung sollte für die Zukunft so definiert werden, dass jeder Erwerbstätige nach einem erfüllten Berufsleben - realistisch sind maximal 40 Arbeitsjahre - von seiner Altersrente gut leben kann." Realistisch und trotzdem ambitioniert sei ein Sicherungsziel von 10 bis 20% über Sozialhilfeniveau. Für Beamte und Angehörige der freien Berufe soll die gesetzliche Rentenversicherung nach Schlegels Vorstellung als Basissystem dienen. Für Beamte sei dies zwingend, um die Versorgung durch den Dienstherrn zu ergänzen, erläuterte der BSG-Präsident. Bei den Selbstständigen könnten die berufsständischen Versorgungswerke als ergänzende betriebliche Alterssicherung erhalten werden.