BSG: Leistungen des Versorgungswerks der Presse keine betriebliche Altersversorgung
Das Bundessozialgericht hat dem Kläger auf dessen Revision hin Recht gegeben. Das Versorgungswerk der Presse organisiere keine betriebliche Altersversorgung, sondern sei lediglich vermittelnd - im weiteren Sinne - tätig. Unternehmen, die zu Gunsten ihrer Mitglieder lediglich mit privaten Versicherungsunternehmen kooperierten und Rahmenvereinbarungen mit diesen abschlössen, um für ihre Mitglieder - gerade auch im Bereich des freiwilligen Versicherungsgeschäfts - günstige Gruppentarife zu erreichen, seien auch keine Versorgungseinrichtungen im Sinne des Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Beides gelte auch, wenn das Unternehmen - wie vorliegend das Versorgungswerk der Presse - den gesamten Geschäfts- und Zahlungsverkehr zwischen den Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsnehmern durchführe, ohne selbst Gläubiger oder Schuldner aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen zu werden.