Kran­ken­geld kann El­tern­geld Plus re­du­zie­ren

El­tern­geld Plus wird El­tern ge­zahlt, die ihr Kind ge­mein­sam er­zie­hen und früh­zei­tig wie­der eine Teil­zeit­ar­beit auf­neh­men. Fällt das Ein­kom­men eines El­tern­teils aus einer Teil­zeit­tä­tig­keit wäh­rend des Be­zugs von El­tern­geld Plus krank­heits­dingt weg, wird das er­satz­wei­se ge­zahl­te Kran­ken­geld auf das El­tern­geld Plus an­ge­rech­net. Da­durch kann sich das El­tern­geld Plus bis auf das Min­dest­el­tern­geld re­du­zie­ren, wie aus einer Ent­schei­dung des Bun­des­so­zi­al­ge­richts her­vor­geht.

Kran­ken­geld voll auf El­tern­geld Plus an­ge­rech­net

Die Klä­ge­rin hatte nach der Ge­burt ihres Soh­nes im Juli 2015 ihre Er­werbs­tä­tig­keit in Teil­zeit fort­ge­führt und ab dem fünf­ten Le­bens­mo­nat des Kin­des El­tern­geld Plus be­an­tragt. Krank­heits­be­dingt bezog sie ab dem neun­ten Le­bens­mo­nat kein Ge­halt, son­dern Kran­ken­geld, das der Be­klag­te in vol­lem Um­fang auf das El­tern­geld Plus der Klä­ge­rin an­rech­ne­te. Durch die An­rech­nung ver­min­der­te sich ihr El­tern­geld für den neun­ten Le­bens­mo­nat ihres Kin­des. Für den zehn­ten bis zwölf­ten Le­bens­mo­nat er­hielt sie nur noch den ge­setz­li­chen Min­dest­be­trag von je­weils 150 Euro.

BSG be­stä­tigt An­rech­nung unter Hin­weis auf Ge­set­zes­la­ge

Das BSG hat die klag­ab­wei­sen­de Ent­schei­dung des Lan­des­so­zi­al­ge­richts be­stä­tigt. Kran­ken­geld werde auf das El­tern­geld Plus in glei­cher Weise an­ge­rech­net wie auf das Ba­sis­eltern­geld (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG in der Fas­sung des Ge­set­zes vom 18.12.2014). Das El­tern­geld Plus för­de­re El­tern, die ihr Kind ge­mein­sam er­zie­hen und früh­zei­tig wie­der eine Teil­zeit­ar­beit auf­neh­men durch eine Ver­dop­pe­lung der Be­zugs­dau­er mit einer Be­gren­zung des El­tern­geld Plus auf die Hälf­te des Ba­sis­eltern­gel­des, das den El­tern zu­ste­hen würde, wenn sie wäh­rend des El­tern­geld­be­zugs keine Ein­nah­men hät­ten. Eine zu­sätz­li­che För­de­rung durch den Ver­zicht auf eine An­rech­nung von Kran­ken­geld bei Aus­fall des nach der Ge­burt er­ziel­ten Ein­kom­mens sehe das Ge­setz hin­ge­gen nicht vor.

BSG, Entscheidung vom 18.03.2021 - B 10 EG 3/20 R

Redaktion beck-aktuell, 18. März 2021.

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